Nachdem für die Ausübung der gewerbsmäßigen Tätigkeit als Hundetrainer/-in eine Erlaubnis notwendig wurde, werden seit 2014 bei diesen Erlaubnisverfahren nach dem Tierschutzgesetz, von den Veterinärämtern regelmäßig externe Sachverständige unterstützend hinzugezogen. Diese Sachverständigen sollen im Rahmen des Fachgesprächs die theoretischen und praktischen Fähigkeiten des/der zu überprüfenden Hundetrainers/ Hundetrainerin begutachten.
Der Berufsverband ernannte kurz vor dem Jahreswechsel ins Jahr 2019 19 Personen zu „Sachverständigen für die Ausbildung und Erziehung von Hunden“, die genau diese Kriterien des BGH mindestens erfüllen und hohe Kompetenz durch Wissen und jahrelange praktische Erfahrung mitbringen. Somit können die Veterinärämter nun auf berufseigene Sachverständige zurückgreifen, die sich verpflichtet haben, ihre Aufgabe methodenunabhängig und im Sinne des Tierschutzes wahrzunehmen.
Wir freuen uns als J & M Hunde Trainer ein teil dieser Gemeinschaft zu sein und das Berufsbild des Hunde Trainers zu fördern.
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